Alina
Die Sängerin

Meine AGB
Vertragsfristen
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Engagementvereinbarung bzw. das Angebot binnen 14 Tagen unterschrieben zu retournieren. Die Vereinbarung ist ab Unterschriftsleistung des Veranstalters/Auftraggebers gültig.
Vertraulichkeit
Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Konditionen der Vereinbarung vertraulich zu behandeln und keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Inhalte zu geben.
Titelauswahl
Wunschtitel müssen bis spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung festgelegt und schriftlich (per Mail) an mich übermittelt werden. Bei Hochzeiten/Taufen bitte ich Sie die Wunschtitel in der richtigen Reihenfolge mit einem Ablaufplan (Kirchenheft/Abfolge) zu übermitteln.
Parkplatz
Etwaige anfallende Parkgebühren – besonders bei Veranstaltungsorten, bei denen Zufahrt, Anlieferung und das Parken nicht oder schwer möglich ist, gehen zu Lasten des Veranstalters.
Sicherheit
Der Veranstalter ist zuständig meine persöhnliche Sicherheit zu gewährleisten. Damit ist auch gemeint: Beim Auftreten von technischen Problemen, für die nicht ich als Sängerin verantwortlich bin – z.B. durch unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühnen, gefährliche Bühnenbauten, nicht überdachte Bühnen bei Freiluftkonstruktionen, welche mein Leben gefährden könnten, bin ich bis zur Behebung dieser Probleme von der Soundcheck- & Auftrittspflicht – bei Fortbestehens des festgelegten Honorars – entbunden.
Haftung
Für Beschädigungen an meinem technischen Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte des Veranstalters oder des Veranstalters selbst verursacht werden, sind voll zu ersetzen.
Politische/religiöse Veranstaltung
Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen (Werbe-)Zwecken dienen, ist dies vorab mit mir abzuklären. Sollte mir die Veranstaltung und dessen Zwecke wiederstreben, behalte ich mir vor das gestellte Angebot zurück zu ziehen. Sollte dieser Punkt verheimlicht werden, nehme ich mir das Recht am Veranstaltungstag – auch kurzfristig – nicht aufzutreten.
Urheberrechte
„Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“. Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Bezahlung erteilt wird.“ – Zitat AKM Homepage.
Eventuell anfallende Verlags- und Urheberrechte (AKM, GEMA, SUISA o.ä. Abgaben) werden vom Veranstalter entrichtet. Die AKM/GEMA/SUISA Anmeldung muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter an die AKM/GEMA/SUISA gesandt werden. Anmeldeformulare für Österreich können unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Veröffentlichung/Social Media
Techniker/Beauftragte sind berechtigt der Veranstaltung beizuwohnen, Ton- und/oder Videoaufnahmen von meinem Auftritt zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) zu veröffentlichen. Gerne können Fotos und Videos – auf denen ich zu sehen/hören bin – nach Absprache veröffentlicht werden.
Vertragsauflösung
Bei Erkrankung oder Schwangerschaft meinerseits wirde ich mich bemühen eine/n adäquate/n Ersatzsänger/in nach Absprache mit dem Veranstalter zu organisieren. Bei Unfall, Tod oder Tod eines nahen Angehörigen, bei Wetterextremen (Überflutung, Lawinengefahr, Wind/Sturm, Hagel etc.) und daraus resultierenden Straßensperren, Nichtinbetriebnahme von Seilbahnen/Liften etc. o.ä. nicht selbstverschuldeten Fernbleiben, ist dies höhere Gewalt. In diesem Fall ist kein Schadensersatz seitens des Veranstalters möglich.
Stornierung
Bei Stornierung einer fix gebuchten Veranstaltung fallen folgende Stornierungskosten für den Veranstalter an (der Ersatz darüberhinausgehender Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen)
• Stornierung bis 5 Monate vor Veranstaltungstag: keine Stornokosten
• Stornierung bis 4 Monate vor Veranstaltungstag: 10% Stornokosten
• Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungstag: 20% Stornokosten
• Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltungstag: 50% Stornokosten
• Stornierung bei weniger als 2 Monate vor Veranstaltungstag 75% Stornokosten
• Stornierung bei weniger als 1 Monat vor Veranstaltungstag: 100% Stornokosten
• Bei Veranstaltungen am 24., 25., 26. & 31. Dezember fallen ab Vertragsschließung 100% Stornokosten an
Bankspesen und Steuern
Eventuell anfallende Bankspesen werden vom Veranstalter getragen. Eventuelle regionale Steuern und Abgaben werden vom Veranstalter getragen.
Letzte Änderung: 28.03.2020